Als "Drittdienstleister“ bezeichnet man Nicht-Banken, die Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdienste anbieten. Ein Drittdienstleister kann zum Beispiel ein FinTech-Unternehmen sein. Diese Dienstleister benötigen Zustimmung zum Zugriff auf das Bankkonto und müssen sich zunächst als Zahlungsauslösedienstleister oder Kontoinformationsdienstleister etablieren und die entsprechende Genehmigung der Aufsichtsbehörden einholen beziehungsweise sich dort registrieren.