Die Payment Services Directive 2 ist die vom europäischen Gesetzgeber überarbeitete Zahlungsdienste-Richtlinie, die seit Januar 2018 in deutsches Recht umgesetzt ist. Es wurden eine Reihe von Regelungen erlassen, um die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu erhöhen und weiteren Wettbewerb zwischen Zahlungsinstituten zu ermöglichen. Kernpunkte sind die Einbeziehung „dritter Zahlungsdienstleister“, die Zahlungsauslösedienste, Kontoinformationsdienste und die Ausgabe von Zahlungskarten anbieten, sowie die Verpflichtung zur sog. „starken Kundenauthentifizierung“. Des Weiteren wurden Regelungen zum Schutz des Verbrauchers gestärkt.